Unsere Patienten News basieren auf aktuellen Untersuchungen, werden fachlich geprüft und bringen Sie jederzeit auf den neusten Kenntnisstand.
Sie dokumentieren anhand neuster Forschungsergebnisse beispielsweise die Möglichkeiten der modernen Implantologie, die Zufriedenheit von Patienten nach einer implantologischen Therapie, sie beleuchten die Notwendigkeit der Mundhygiene und liefern auch neue Einsichten etwa in die Parodontologie, sowie weiteren Gebieten der modernen Zahnheilkunde.
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Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe nach den Reformen der letzten Jahre keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum!
Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse. Erfahren Sie jetzt die Details dazu:
Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der behandlungsbedürftigen und fehlenden Zähne.
Mindestens 5, besser 10 Jahre ...
Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.
Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Es lohnt sich also, immer wieder einen Blick in sein Bonusheft zu werfen und rechtzeitig einen Untersuchungstermin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt: Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an. Die Telefonnummer finden Sie rechts auf dieser Seite. Ein Anruf, der bares Geld bedeuten kann.
Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt empfehlenswert.